Fachschaft Maschinenbau und Verfahrenstechnik

Ausleihen bitte eine Woche im Voraus einreichen

Materialverleih "Jail"

Das Material von unseren Feten verleihen wir auch an Universitätsangehörige und andere Fachschaften: Biergarnituren, Verlängerungskabel oder Becher... Meld dich einfach bei unserem Jail-Team!

Dazu nutze einfach das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

§1 Leihbedingungen

(1) Allgemeines:
Der Entleiher erklärt sich bereit die entliehenen Gegenstände, nachstehend Leihgut, pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch ordentlich zu reinigen (dies bedeutet, dass alle Arten Kabel frei von Klebebandresten sein müssen, Becher gespült und trocken, usw). Die Fachschaft Maschinenbau und Verfahrenstechnik, nachstehend FSMV, kann für das Leihgut eine angemessene Kaution verlangen. Bei Verstoß gegen diese Leihbedingungen behält sich die FSMV vor, eine Ausleihsperre nach eigenem Ermessen auszusprechen.
(2) Fristen:
Nach Benutzung, spätestens aber eine Woche nach Leihtermin, muss das Leihgut umgehend zurückgebracht werden. Die FSMV behält sich vor, Leihgut neu anzuschaffen, sofern der Leihtermin mehr als vier Wochen zurück liegt. Die Kosten hierfür werden dem Entleiher in Rechnung gestellt. Als Leihtermin gilt in der Regel der Termin des Vertragsabschlusses. Die FSMV behält sich vor,  bei zweimaligem Versäumen des Rückgabetermins, die Kaution einzubehalten.
(3) Mieten:
Für die Garderobe wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Für jeden Glühweinkocher wird eine Kaution von 5 € erhoben. Für jede Kabeltrommel wird eine Kaution von 5€ erhoben. Für große Baustrahler wird eine Kaution von 10€ für mittlere und kleine von 5€ erhoben.
(4) Reinigungsgebühr:
Ist das zurückgebrachte Leihgut gemäß §1 nicht ordentlich gereinigt, so erhebt die FSMV zusätzlich eine aufwandsgerechte Reinigungsgebühr von mindestens 50 €.
(5) Verlust, Beschädigung:
Bei Becherverlust oder Becherbruch sind 1 € pro Becher zu entrichten.
Bei Verlust oder Beschädigung aller anderen entliehenen Artikel wird, sofern nicht anders vereinbart, der Neuwert in Rechnung gestellt, es sei denn der Entleiher beschafft den entsprechenden Artikel selbst wieder (über Annahme der gebrachten Artikel entscheidet der Zuständige der FSMV)

§2 Haftungsausschluss

(1) Die FSMV übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden, welche durch den Gebrauch von Leihgut einstehen. Dabei spielt es keine Rolle ob der Gebrauch sach- oder unsachgemäß war.

§3 Schlussbestimmungen

(1)    Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2)    Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Kaiserslautern als Gerichtsstand vereinbart.
(3)    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Materialliste Jail

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